Täterrätät
Nun ist es also schon wieder alt, das „Neue Jahr“. Ab dem sechsten Januar gilt es zwar als hinterwäldlerisch, jemandem noch ein fröhliches „e guuts Neues“, wie der Konstanzer sagt, zuzurufen. Ich tue es trotzdem, bin schließlich bekennende Provinzlerin. Nachträglich wünsche ich Ihnen sehr herzlich, einen guten Rutsch gehabt zu haben!
Darauf,…